Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge für die KfW Gebäudeförderung, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge sollen nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft werden. Die förderfähigen Anträge würden genehmigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.Dieses Vorgehen böte eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Dabei gehe es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude aufzusetzen, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
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01.02.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH