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Die Strompreiserhöhung nimmt jedes Jahr zu, da die Preise für das auch CO2 immer teurer werden. In den letzten zwei Jahren, seit Corona, ist aber auch der Stromverbrauch in den Haushalten deutlich gestiegen.

In den letzten Jahren ist der Strompreis im Vergleich zum Vorjahr um höchstens 1,04 Cent pro Kilowattstunde angestiegen. Im Jahr 2022 sind es jedoch mit 2,75 Cent pro Kilowattstunde fast 3 Cent mehr als noch 2021.

Grund dafür ist auch hier, genauso wie bei den steigenden Heizkosten, unter anderem die steigende CO2-Abgabe. Diese wird auch die nächsten Jahre noch deutlich weiter steigen. Beides sind Faktoren die auf die steigende Stromrechnung Einfluss nehmen. Aber sowohl der Strompreis, als auch das Stromverhalten nehmen Einfluss auf die Stromrechnung.

Eine Möglichkeit den steigenden Strompreisen entgegenzuwirken ist die eigene Stromproduktion mit Hilfe einer Photovoltaikanlage.

Durch die steigenden Strompreise und den Anstieg des eigenen Strombedarfs amortisiert sich diese auch schneller. Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten mit einer Photovoltaikanlage Ihre eigenen Stromkosten zu senken.

 

In einem Eckpunktepapier haben sich die Ministerien unter anderem auf eine EEG-Förderung von Agri-Photovoltaik-Anlagen auf nahezu allen Ackerflächen verständigt. Auch sollen künftig Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Moorflächen möglich sein. 

Die allesamt von den Grünen geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) wollen deutlich mehr Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ermöglichen. Einem Eckpunktepapier der Ministerien zufolge soll es künftig grundsätzlich möglich sein, für Agri-Photovoltaik-Anlagen auf nahezu allen Ackerflächen eine EEG-Förderung in Anspruch zu nehmen. Zudem wollen die Minister die Flächenkulisse der benachteiligten Gebiete erweitern und landwirtschaftlich genutzte Moorböden als neue Flächenkategorie ins EEG aufnehmen, wie es am Donnerstag hieß. Umgesetzt werden soll all dies im Rahmen der EEG-Novelle, die das BMWK mit seinem Osterpaket vorlegen will.

DIREKT ENERGIE bietet interessante Chancen für kommunalen Photovoltaikanlagen und öffentliche Ladestationen

DIREKT ENERGIE baut nicht nur große Photovoltaikanlagen für Unternehmen im ganzen Land, sondern unterstützt auch Kommunen bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort. Zuletzt setzte das Unternehmen Photovoltaik-Projekte in Köln und Dortmund um.

Bei einem Vorgespräch informierte sich der Bürgermeister von Kaufbeuren über die aktuellen Branchenentwicklungen und die Finanzierungsmöglichkeiten für kommunale Photovoltaikanlagen.
„Klimaschutz ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, der wir uns auch in Kaufbeurenl stellen müssen. Dazu gehört die konsequente energetische Sanierung stadteigener Gebäude, eine Gebäudeenergiemanagement und die Ausstattung geeigneter Dächer mit Photovoltaikanlagen“, erklärte der Oberbürger Bosse.

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge für die KfW Gebäudeförderung, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge sollen nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft werden. Die förderfähigen Anträge würden genehmigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.Dieses Vorgehen böte eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.

Die Berliner Forscher haben verglichen, welche Mehrkosten das Modell der gleitenden Marktprämie den Stromverbrauchern im Vergleich zu Differenzverträgen verursacht – 2021 waren es insgesamt 1,7 Milliarden Euro.Sie sehen die Risiken im bestehenden System ungerecht verteilt.

Das Modell der gleitenden Marktprämie sieht vor, dass bei niedrigen Börsenpreisen fehlende Erlöse bis zu einem anlagenspezifischen Mindestpreis, dem so genannten anzulegenden Wert, aus dem EEG-Konto und damit von den Stromkunden und aus dem Staatshaushalt beglichen werden. Wenn die Börsenpreise den anzulegenden Wert überschreiten, wird keine Marktprämie ausgezahlt.

Dafür können die Anlagenbetreiber den erzielten Erlös komplett behalten. In diesem Fall wird das EEG-Konto nicht belastet.

Zahlen müssen die Stromverbraucher aber trotzdem: Wegen der hohen Großhandelspreise steigt ihre Rechnung.

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